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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AS 262/09   

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https://dejure.org/2011,20443
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AS 262/09 (https://dejure.org/2011,20443)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 7 AS 262/09 (https://dejure.org/2011,20443)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 7 AS 262/09 (https://dejure.org/2011,20443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB; § 37 Abs. 1 SGB II; § 37 Abs. 2 SGB II
    Voraussetzungen für die Begründung eines Fortzahlungsanspruchs auf Arbeitslosengeld II über den Bewilligungszeitraum hinaus durch konkludentes Verhalten des Hilfesuchenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Begründung eines Fortzahlungsanspruchs auf Arbeitslosengeld II über den Bewilligungszeitraum hinaus durch konkludentes Verhalten des Hilfesuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Antragserfordernis bei einem mündlichen Antrag auf Weiterbewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AS 262/09
    Der Antrag auf Leistungen nach § 37 SGB II ist jedoch an keine Form gebunden (BSG, SozR 4-4200 § 37 Nr. 1).

    Erforderlich ist lediglich, dass aus den Erklärungen des Antragstellers der Wille hervorgeht, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. Aubel, a. a. O., Rdnr. 19 und 24, ebenso BSG, SozR 4-4200 § 37 Nr. 1).

  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AS 262/09
    Eine Antragstellung liegt auch dann vor, wenn das vorgesehene Antragsformular gar nicht oder nur unvollständig ausgefüllt wurde, vgl. BSG, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2 oder erforderliche Unterlagen oder Nachweise fehlen, vgl. Aubel, a. a. O. Rdnr. 24. Es reicht daher aus, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige deutlich macht, dass er Leistungen der zuständigen Träger beanspruchen möchte.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AS 262/09
    Insoweit kommt das Prinzip der vermutlichen Meistbegünstigung zur Anwendung (BSG 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, in SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragstellung - Bedingungsfeindlichkeit -

    Es gilt der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens nach § 9 SGB X. Die Willenserklärung "Antrag" kann schriftlich, mündlich und in jeder anderen vom BGB zugelassenen Form abgegeben werden (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 R - juris Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. September 2011 - L 7 AS 262/09 - juris Rn. 19; Striebinger in Gagel SGB II, 2012, § 37 Rn. 46).

    Der Antrag gilt auch als wirksam gestellt, wenn das Antragsformular noch nicht ausgefüllt oder unvollständig ist und Unterlagen nachgereicht werden müssen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. September 2011 - L 7 AS 262/09 - juris Rn. 19).

  • BSG, 04.09.2009 - B 14 AS 130/09 S
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Mai 2009 - L 7 AS 262/09 B ER - wird als unzulässig verworfen.
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